Seit Jahren werden in Deutschland jährlich Privatvermögen in Milliardenhöhe vererbt. Diese Umschichtung von Vermögen wird in den nächsten Jahren noch zunehmen.
Nur in etwa 10 % dieser Fälle hat der jeweilige Erblasser die Abwicklung seines Nachlasses vernünftig und umfassend geregelt.
In den Fällen mangelhafter oder gar gänzlich fehlender Regelungen entstehen häufig Konflikte zwischen den Hinterbliebenen. Dies hat zur Folge, dass ebenso häufig die Gerichte angerufen werden.
Es kommt zur Konfrontation der Beteiligten. Dies ist in der Regel belastend und kostet Nerven.
Nachteile eines Gerichtsverfahrens:
Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren.
Nicht ein Gericht entscheidet. Die Parteien selbst finden eine interessengerechte Lösung. Hierbei werden sie unterstützt durch Anleitung eines fachkundigen Mediators.
Es entsteht eine Kooperation der Parteien. Alle Beteiligten profitieren.
Vorteile der Mediation:
Je früher die Beteiligten Hilfe in der Mediation suchen, desto leichter und schneller kommen sie zu dauerhaft tragbaren Lösungen.
Späte Einsicht, dass ein Konflikt nicht ohne Hilfe gelöst werden kann, führt in der Regel zu längerer Verfahrensdauer und höheren Kosten.
Es braucht dann einfach mehr Zeit, ein bereits erreichtes hohes Streitniveau auf das notwendige Verhandlungsniveau zurück zu führen.
Natürlich kann im Erbrecht nicht jeder Konflikt durch dieses Verfahren gelöst werden; es ist kein Allheilmittel.
In Fällen, in denen bereits über mehrere Jahre hoch emotional gestritten wurde, geht es den Parteien häufig nur noch darum, den „Gegner“ persönlich zu verletzen und materiell zu schädigen.
Ein vernünftiges Ergebnis und sogar eigene Belange spielen dann keine Rolle mehr.
Letztlich lohnt es sich aber auch hier, zumindest die Chancen einer Mediation durch einen Fachmann "ausloten" zu lassen.
Nicht selten sind Parteien gerade nach jahrelangem Rechtsstreit so erschöpft, dass gerade deshalb nach neuen Lösungswegen gesucht wird.
Die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergän-zungsansprüchen kann nur innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Kenntnis des Erbfalles und der Enterbung erfolgen.
Es ist nicht selten, dass innerhalb dieser Frist eine Einigung nicht erfolgt und der Berechtigte sich genötigt sieht, zur Unterbrechung der Verjährung eine Klage einzureichen.
Die Einleitung eines Mediationsverfahrens bietet über § 203 BGB eine Alternative, den Schutz vor drohender Verjährung herbeizuführen und ggfls. doch noch zu einer einverständlichen und kostengünstigeren Lösung zu kommen.
Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren als außergrichtliche Streitbeilegung eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren.
Gleichwohl kann sogar das Gericht noch nach Anhängigkeit ein Mediationsverfahren vorschlagen und tut dies mittlerweile in vielen Fällen auch (§ 278, Abs.5, Satz 2 ZPO).
Manche Rechtsschutzversicherung hat mittlerweile die Vorteile eines Mediationsverfahrens erkannt und die Mediation ohne Zusatzkosten in ihre Produkte integriert (z.B.Auxilia).
Die DAS hat ein Projekt zur Unterstützung der Mediation aufgelegt.
Bei Neuabschluss von Rechtsschutzversicherungen sollte daher Leistungen auch in diesem Bereich nachgefragt werden.
Auch Anfragen beim jeweiligen Versicherer bereits bestehender Versicherungen können im Einzelfall erfolgreich sein.