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Bild: Hand stoppt fallende Dominosteine

Ergebnisoffenheit

Das Ergebnis des Mediationsverfahrens steht nicht fest; erst im Laufe des Verfahrens werden Ergebnisse erarbeitet.

Sich lösen aus eingefahrenen Denkschemata ist oft der erste Schritt zu Lösungsansätzen.
Die bisherigen eigenen Vorstellungen - häufig auch gut gemeinte Vergleichsvorschläge - der Parteien haben nicht zu einer Beilegung des Konfliktes führen können; die Interessen konnten nicht "unter einen Hut" gebracht werden.

Ursache hierfür sind nicht selten scheinbar bewährte Lösungsmuster, die den Blick auf unkonventionelle Ansätze versperren.

Im Mediationsverfahren werden Techniken angewandt, um gerade auch diesen Weg zu öffnen.



Allparteilichkeit

Der Mediator ist neutraler Gesprächsleiter, er schlägt keine Lösungen vor, er ist kein Rechtsberater.

Dies unterscheidet den Mediator ganz deutlich vom Schiedsrichter oder dem gesetzlichen Richter, der Vergleichsvorschläge unterbreitet.

Die Parteien sollen nicht in erster Linie dem Mediator, sondern sich gegenseitig zuhören und zu Wort kommen lassen.

Der Mediator lenkt das Gespräch und greift deeskalierend ein.

Er versucht nicht, meinungsbildend zu werden, sondern hilft den Parteien im Gespräch ihre Interessen herauszuarbeiten und bestenfalls die der gegnerischen Partei nachvollziehen zu können.

Eine anwaltliche Beratung der Parteien und die Stellung als Mediator schließen sich daher aus.

Der Mediator wird von den Streitparteien gemeinsam gesucht und beauftragt.

Auch dieser Auftrag wird durch einen gemeinsamen Vertrag vereinbart.



Grundsätze der Mediation

Eigenverantwortlichkeit

Die Beteiligten entwickeln selbst die Lösung unter Anleitung des Mediators.

Hier liegt der Unterschied zum Vergleichs- oder Schiedsverfahren.

Eine Lösung wird nicht von außen nach scheinbar objektiven Kriterien lediglich zur "Abstimmung" vorgelegt.

In Kenntnis der gegenseitigen Interessen wird eigenständig von den Beteiligten selbst ein Lösungsweg erarbeitet.

Dies ist die Voraussetzung, damit zum Schluss des Verfahrens eine sogen. "win-win-Situation" entstehen kann, in der die Parteien nicht Verluste beklagen, sondern einen Mehrwert -über die eigentliche Lösung des Konfliktes hinaus- verzeichnen können.



Freiwilligkeit

Die Beteiligten entschließen sich in Kenntnis des Verfahrens zur Teilnahme an der Mediation.

Jeder Druck von außen verhärtet die eigene Position.

Der Druck des Konfliktes selbst und das Bedürfnis, diesen selbst lösen zu wollen, muss der Antrieb sein, sich auf dieses Verfahren einzulassen.



Informiertheit

Die Beteiligten treffen Entscheidungen auf Grundlage notwendiger (sachlicher und rechtlicher) Informationen, die vor Beginn bzw. während der Mediation eingeholt wurden.

Für Sachfragen wird häufig ein Experte benötigt; dies gilt insbesondere auch für Erbrechtsfragen. Auch die schönsten Lösungen können an Vorgaben der Gesetze scheitern.

Bei komplizierten Rechtsfragen müssen vor und ggfls. auch noch während des Verfahrens Ratschläge von Fachleuten eingeholt werden.

Selbstverständlich kann ein Mediationsverfahren zur Einholung noch notwendiger Informationen unterbrochen werden.



Vertraulichkeit

Die Beteiligten verpflichten sich, über Inhalte und Gesprächsverlauf zu schweigen.

In möglicherweise anschließend doch noch notwendigen Gerichtsverfahren werden Inhalte nicht verwendet; Mediatoren werden nicht als Zeugen benannt.

Nur so kann vorbehaltlos das Anliegen der Parteien offen gelegt werden. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird vor Beginn der Mediation vertraglich festgehalten